CDU Kleinmachnow

Maximilian Tauscher Ansprache als Ältester der neu gewählten Gemeindevertretung am 27.10.08 in der konstituierenden Sitzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

nach den Unterlagen des Wahlleiters bin ich gemäß § 37 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung das an Lebensjahren älteste Mitglied der am 28.September diesen Jahres gewählten Gemeindevertretung.

Zum ersten Mal habe ich meine Stimme am 30.August 1937 erprobt.

Ist jemand aus der Gemeindevertretung vor diesem Datum geboren?

Wenn das nicht der Fall ist, so eröffne ich die heutige konstituierende Sitzung.

 

Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen, sehr geehrte Gemeindevertreter,

 

ich begrüße Sie als frei, geheim und allgemein gewählte Vertreterin und Vertreter der Bürgerschaft Kleinmachnows.

 

Diese Formulierung habe ich absichtlich gewählt, weil ich auf ein historisches Ereignis aufmerksam machen will.

 

Am 14.Oktober wurde in unserem Landtag zu Recht an die Wahl zum Landtag Brandenburg vor 18 Jahren erinnert und das bisher Erreichte gewürdigt. Es wurde das Bild gebraucht, dass das Land Brandenburg nun erwachsen geworden ist.

 

Wir hätten in diesem Jahr allen Grund gehabt, einen weiteren 18. Geburtstag zu feiern, der leider in der öffentlichen Wahrnehmung übergangen wurde, denn am 6.Mai 1990 fanden nach der friedlichen Revolution in der DDR erstmals seit 1946 wieder freie und geheime Kommunalwahlen statt.

 

Damit begann wieder die kommunale Selbstverwaltung, die durch unser Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg gewährleistet wird.

  

Als Zeitzeuge der Ereignisse vom Runden Tisch an habe ich die ersten Schritte dieses Prozesses miterlebt und begleitet.


Als der Ministerrat der DDR am 1.Februar 1990, 3 Monate nach dem Fall der Mauer, den Beschluss über

 

„Zielsetzungen, Grundsätze und erste Maßnahmen zur Durchführung der Verwaltungsreform in der DDR“ 

 

gefasst hatte, waren die rechtlichen Voraussetzungen für demokratische Kommunalwahl am 6.Mai 1990 eingeleitet worden.

 

Einen Monat danach beschloss dann am 6.März 1990 die „alte“ Volkskammer das „Gesetz über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen.“

 

12 Tage später, am 18.März 1990 fand die erste allgemeine, freie und geheime Wahl zur Volkskammer statt, die dann wenige Monate später sich dadurch selbst auflöste, dass der Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde.

 

Zum Zeitpunkt der Kommunalwahl am 6.Mai 1990,die vom Runden Tisch vorbereitet wurde, gab es noch keine Kommunalverfassung.

 

Diese wurde erst 11 Tage nach der Kommunalwahl, nämlich am 17.Mai 1990 für die gesamte DDR in Kraft gesetzt. Das Ländereinführungsgesetz folgte erst am 14.Oktober 1990.

 

Die Regierungskommission für die Vorbereitung und Durchführung der Verwaltungsreform hatte bereits am 6.März „Rahmenorientierungen für den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltungsorgane“ den Vorsitzenden der Kreise, den Oberbürgermeistern und Stadtbezirksbürgermeistern zugestellt.

 

Wenn man ermessen will, welcher Unterschied besteht zwischen unserer heutigen kommunalen Selbstverwaltung und der rechtlichen und praktischen Situation vor dem 9.November 1989, so hilft vielleicht ein Blick auf die Begründung, die der Ministerpräsident der DDR Otto Grotewohl 1952 bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Abschaffung der Länder abgab.

„Die Länder sind zu einer Barriere auf dem Wege der verwaltungsmäßigen Durchsetzung unserer Politik geworden.“

Im Gesetz heißt es:

„Der territoriale Wirkungsbereich der örtlichen Organe der Staatsgewalt muß deshalb so bestimmt werden, dass diese Organe die Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus vollauf verwirklichen können.“

 

Nach der Kommunalwahl vom 6.Mai in Kleinmachnow kamen die Fraktionen SPD, CDU, Bü90, PDS und BFD am 14.Mai überein, einen sogenannten Fünferrat zu bilden, der die Entscheidungsbefugnisse übertragen bekam. Der bisherige Bürgermeister wurde verpflichtet, selbständig keine Entscheidungen zu treffen.

 

Entsprechend den Regelungen der Kommunalverfassung vom 17.Mai 1990 wurden dann auf der konstituierenden Sitzung der 35 Mitglieder der GV am 30.Mai 1990 Herr Dr. Nitzsche zum Bürgermeister und ich zum Vorsitzenden der GV gewählt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hat nun die kommunale Selbstverwaltung nach 4 Wahlperioden das Laufen gelernt und ist unser Gemeinwesen erwachsen geworden? Ich denke, ja.

An die Schwierigkeiten des Anfangs denkt kaum noch jemand. Jedoch gilt, wie auch im menschlichen Leben:

wenn man erwachsen wird, kann man für sich und andere Verantwortung übernehmen.

Doch man steht immer vor der Aufgabe, sein Wissen entsprechend zu erweitern und sich in seinem Engagement den Erfordernissen der Zeit zu stellen.

Unsere Gemeinde Kleinmachnow ist in der Zahl der Einwohner seit 1990 gewachsen und hat jetzt etwa wieder den Stand von 1958 erreicht. Eine Großstadt sollte Kleinmachnow aber nicht werden.

Die kommunale Infrastruktur wurde vielseitig weiterentwickelt.

 

Kleinmachnow ist aber auch reich an bürgerschaftlichem Engagement.

An dieser Stelle möchte ich allen danken, die seit 1990 ehrenamtlich tätig waren. Damit haben sie und ihre Familien, die diesen Dienst mitgetragen haben, einen unverzichtbaren Beitrag für das gedeihliche Zusammenleben der Einwohner Kleinmachnows geleistet.

 

In den vergangenen 18 Jahren brachten die vielen zugezogenen Familien ihre Lebenserfahrung mit.

Sie bringen aber auch ihre Demokratie-Erfahrung zur Entwicklung unseres Gemeinwesens ein.

Lassen Sie uns hier in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen in Achtung vor einander gemeinsam nach Wegen suchen, um der Stadt bestes zu erreichen.