CDU Kleinmachnow

Gedenkworte zum 8. Mai 2016 Maximilian Tauscher

Wir gedenken heute der Befreiung Deutschlands und Europas vom
Nationalsozialismus durch die Armeen der Alliierten und beklagen die vielen Toten
der Kampfhandlungen. Die Folgen des Krieges waren: Über 55 Millionen Tote, davon
über die Hälfte Zivilisten. Allein die Sowjetunion hat über 15 Millionen Menschen als
Kriegstote zu beklagen.
Wir gedenken des Endes des Zweiten Weltkrieges mit dem völligen Zusammenbruch der staatlichen Ordnung, die durch ein verbrecherisches Regime pervertiert war.

Wir gedenken heute auch aller Toten und Geknechteten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die von Deutschland ausging und viel Leid und Zerstörung über ganz Europa, ja über die ganze Welt brachte.

Wir beklagen den millionenfachen Mord an den rassisch Verfolgten, an den um ihrer Glaubensüberzeugung und ihrer politischen Auffassung oder ihrer Lebensweise willen Eingekerkerten und Hingerichteten.

Wir beklagen, dass auch in unserem Ort Menschen als KZ-Häftlinge, als Zwangs- und Fremdarbeiter gelitten haben. Nur wenige Kilometer entfernt von diesem Ort wurde am 20. Januar 1942 in der Villa Am Großen Wannsee 56/58 die „Endlösung der Judenfrage“, das heißt, der Völkermord der europäischen Juden beschlossen. Zum Zeitpunkt der Konferenz war der Völkermord bereits in vollem Gang. Einsatzgruppen hatten bis Januar 1942 in Polen und in der Sowjetunion schon über 500.000 Juden erschossen oder in Gaswagen qualvoll vergast. Nun aber setzte der NS-Staat alle Mittel ein, um den Völkermord europaweit zu koordinieren und systematisch durchzuführen.

In der Öffentlichkeit ist das unfassbare Ausmaß dieser industriell organisierten
Tötungsmaschinerie wiederholt dargestellt worden, ohne dass dadurch der
Kulturbruch verständlich geworden ist. Die Opfer der nationalsozialistischen „Eutanasie-Aktion T4“, dieser ersten NSMassenvernichtungsaktion sind in der öffentlichen Wahrnehmung bis heute wenig beachtet worden, obwohl es mittlerweile eine Fülle von historischen Arbeiten zur nationalsozialistischen „Euthanasie“ und ihren ideologischen Wurzeln gibt und viele psychiatrische Institutionen ihre Geschichte in der Zeit des Nationalsozialismus aufgearbeitet haben.

Die Überlebenden dieser unmenschlichen Aktion sowie der folgenden „Aktion Brandt“ und ihre Angehörigen haben das Kriegsende gewiss als wirkliche Befreiung erlebt.
Erst am 2. September 2014 - fast auf den Tag genau 75 Jahre nach Hitlers „Euthanasie“-Erlass - wurde der Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen »Euthanasie«-Morde an der Tiergartenstraße 4 in Berlin der Öffentlichkeit übergeben.
Nach dem Sitz der zentralen Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4 erhielt diese erste systematische Massenvernichtungsaktion im Nationalsozialismus den Namen „Aktion T4“.
Die Ermordung unheilbar Kranker und Behinderter hatte Adolf Hitler im Oktober 1939 mit einem auf den 1. September zurückdatierten und auf seinem Privatbogen verfassten Schreiben die Ermächtigung gegeben:
„unheilbar Kranken (....) sollte der Gnadentod gewährt werden.“
Die Rückdatierung des Erlasses verdeutlichte, dass mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1.September 1939 auch der innere Krieg gegen Menschen begonnen hatte, die dem Rasse-Ideal der Nationalsozialisten nicht entsprachen und somit als „“schädlich“ und „wertlos“ galten.
Adressiert war das Schreiben an Philipp Bouhler, Leiter der „Kanzlei des Führers“ und an den Leibarzt Adolf Hitlers Karl Brandt.
Philipp Bouhler und Viktor Brack stellten in einem Kreis einflussreicher Psychiater das „Euthanasie“-Programm vor. Alle anwesenden Ärzte erklärten sich zur Mitarbeit bereit. Es sollten alle Patienten erfasst werden, die sich länger als fünf Jahre in Anstaltsbehandlung befanden oder die an Schizophrenie, „Schwachsinn“, Epilepsie und neurologischen Endzuständen litten und nicht oder nur mit „mechanischen Arbeiten“ zu beschäftigen waren.
Auch sollten alle kriminellen Geisteskranken und nicht deutsche Anstaltspatienten unter Angabe der Rassezugehörigkeit gemeldet werden. Hieraus lassen sich die Selektionskriterien „Erblichkeit“, „Unheilbarkeit“, „Leistungsunfähigkeit“, „Asozialität“ und „Rassezugehörigkeit“ ableiten, während Kriegsversehrte, Alterskranke und Ausländer zunächst zurückgestellt werden konnten.
In den Jahren 1940/1941 wurden im damaligen Reichsgebiet etwa 70.000 Patienten und Patientinnen, Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten sowie Heilerziehungsheimen in einer von der Kanzlei des Führers in Zusammenarbeit mit der Medizinalabteilung des Reichsinnenministeriums zentral organisierten Vernichtungsaktion getötet.

Anfang der 90er Jahre waren im ehemaligen Zentralarchiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR der Öffentlichkeit bisher unbekannte Dokumente aus der NS-Zeit gefunden worden, unter ihnen ca. 30.000 Krankenakten. Sie konnten als Teil der bis dahin als verschollen geltenden Akten von Patienten und Patientinnen identifiziert werden, die in den Jahren 1940/41 der sog. Aktion T4, zum Opfer fielen.
In sechs Tötungsanstalten (Grafeneck/Württemberg, Brandenburg/Havel, Hartheim/Linz, Sonnenstein/Pirna, Bernburg/Saale und Hadamar/Hessen) wurden Anstaltspatienten und Anstaltspatientinnen aus dem damaligen Reichsgebiet durch Gas getötet.
Ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes wissenschaftliches Projekt, soll diesen einmaligen Aktenbestand anhand einer größeren Stichprobe von 3000 Krankenakten systematisch bearbeiten.
Das Projekt kann dazu beitragen, dass die Opfer der NS-„Euthanasie“ als Individuen gewürdigt und ihre Schicksale dokumentiert werden.
Auf einer neuen empirischen Basis können dann bislang offene Fragen zum Verhältnis von rassenhygienischen und ökonomischen Motiven und damit zur Planrationalität der NS-Vernichtungsmaßnahmen einer Klärung näher gebracht werden.
Die als „Euthanasie“ bezeichnete systematische Tötung von Anstaltspatienten stellt im Rahmen der nationalsozialistischen Rassen- und Erbgesundheitspolitik kein isoliertes Geschehen dar, sie ist vielmehr Höhepunkt einer Entwicklung, die 1934 mit der Massensterilisierung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen begann und 1939 mit der Kinder-„Euthanasie“ bereits die Grenze zur physischen Vernichtung von Menschenleben überschritten hatte.
Durch die Übernahme von Tötungstechnologie und Personal führen unmittelbare Verbindungslinien von der „Euthanasie“ zu den Massenmorden an Juden, Sinti und Roma, „Gemeinschaftsfremden“ und „Fremdvölkischen“ .
Für das Verständnis der nationalsozialistischen Genozide ist die „Aktion T4“ daher von besonderer Bedeutung. Die jüdischen Anstaltspatienten wurden ab Frühjahr 1940 in bestimmten Sammelanstalten zusammengefasst. Sie wurden zumeist außerhalb des regulären Selektionsverfahrens der „Aktion T4“ – allein aufgrund ihrer Abstammung – umgebracht. Die Erfassung und Selektion der anderen Opfer erfolgte mit flächendeckend versandten Meldebögen, die von den einzelnen Anstalten ausgefüllt und zwei psychiatrischen Gutachtern sowie einem Obergutachter zur Entscheidung über Leben und Tod vorgelegt wurden.
In einzelnen Anstalten Österreichs und in Bethel wurden Ärztekommissionen der „Aktion T4“ eingesetzt, um die Opfer auszuwählen.
Entsprechend diesen bürokratischen Selektionsentscheidungen wurden Transportlisten zusammengestellt und die Patienten mit Sammeltransporten – noch heute sind die berüchtigten „grauen Busse“ den Augenzeugen ein Begriff – entweder direkt in die Tötungsanstalten oder in eine Zwischenanstalt gebracht, von wo aus der Transport in eine der sechs Vergasungsanstalten erfolgte.
Hier wurden die Patienten nach einer kurzen ärztlichen Untersuchung, die der Identitätsüberprüfung und der Festlegung einer plausiblen Todesursache für die Sterbeurkunde diente, in Gaskammern mit Kohlenmonoxydgas erstickt. Die Angehörigen erhielten nach einem ausgeklügelten Geheimhaltungssystem gefälschte Todesnachrichten, die sog. „Trostbriefe“, die eine „Erlösung“ der Kranken von ihrem Leid suggerierten.
Die Landesheilanstalt Altscherbitz, ein Ortsteil von Schkeuditz, z. B. fungierte als Sammelstelle, in der die dort und in anderen, kleineren Anstalten bzw. in der Universitätsnervenklinik Halle mittels der berüchtigten Meldebögen von T4-Gutachtern selektierten Patienten zu Sammeltransporten nach Brandenburg bzw. Bernburg erfasst, gesammelt, zwischenverpflegt und abtransportiert wurden. Die erstmalige Auswertung der Altscherbitzer Akten liefert genaue Opferzahlen, Namen und Lebensläufe sowohl der Opfer als auch der Täter und lässt keinen Zweifel daran, dass die Mitarbeiter der Anstalt zu jedem Zeitpunkt wussten, worum es sich bei den Selektierungen und Abtransporten handelte. Wie Schlachtvieh wurden die arg- und wehrlosen Kranken in den grauen GEKRAT-Bussen abtransportiert, in Brandenburg und Bernburg mit Gas vergiftet und verbrannt.
Von 1.873 in den Jahren 1940/41 aus Altscherbitz deportierten Patienten wurden 1.864 in Brandenburg bzw. Bernburg ermordet.
Die von Frank Hirschinger in seinem Buch „Zur Ausmerzung freigegeben: Halle und die Landesheilanstalt Altscherbitz 1933-1945“ für Altscherbitz ermittelte Gesamtopferzahl beläuft sich auf 5.103 Personen.
In seiner Predigt erklärte der Münsteraner Bischof Clemens Graf von Galen am 3. August 1941:
„Seit Monaten hören wir Berichte, dass aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Pfleglinge, die schon länger krank sind und vielleicht unheilbar erscheinen, zwangsweise abgeführt werden. Regelmäßig erhalten dann die Angehörigen nach kurzer Zeit die Mitteilung, der Kranke sei verstorben, die Leiche verbrannt, die Asche könne abgeliefert werden.

Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, dass diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, dass man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe so genanntes lebensunwertes Leben vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert, eine furchtbare Lehre, die die Ermordung Unschuldiger rechtfertigen will [...].“
Die Arbeit Hirschingers verdeutlicht sehr klar: Psychiater und Juristen waren es nicht, die das Ende der Vergasungen herbeiführten, sondern die Predigt des Münsteraner Bischofs Clemens Graf von Galen am 3. August 1941, mit der er die Öffentlichkeit über die Morde informierte und die im inneren Zirkel der Macht (zwischen Hitler, Bormann und Goebbels) Verwirrung verursacht hatte, sowie die vereinzelten öffentlichen Proteste vor Anstalten und schließlich die Verunsicherung der Bevölkerung durch eigenartig gehäufte Todesanzeigen in Tageszeitungen (Hirschinger, S. 131-134). Hitler hat wahrscheinlich am 24. August 1941 Brandt den mündlichen (!) Befehl erteilt, die Vergasungen „abzustoppen“. Damit war jedoch die staatlich organisierte Ermordung der Kranken nicht beendet. Lediglich die zentrale Steuerung wurde abgelöst von der dezentralen in die Heil- und Pflegeanstalten verlagerten Zuständigkeit.
Ab Sommer 1943 kam es zu einem erheblichen Anstieg der Verlegungen von Anstaltspatienten aus sog. luftgefährdeten Gebieten, von denen ein großer Teil in besonders ausgewählten Anstalten systematischen Krankentötungen zum Opfer fiel („Aktion Brandt“). Sonderaktionen betrafen tuberkulöse und geisteskranke Zwangsarbeiter, arbeitsunfähige KZ-Häftlinge sowie die Tötung der Bewohner polnischer und sowjetischer Anstalten durch SS-Einsatzgruppen. Bereits 1939–1940 waren Psychiatriepatienten in Pommern, West- und Ostpreußen durch SS-Einsatzgruppen erschossen worden.
Parallel zu den hier erwähnten Tötungsaktionen fand 1939 bis 1945 ein ebenfalls von der Kanzlei des Führers über die Gesundheitsämter organisiertes Verfahren zur Erfassung geistig und körperlich behinderter Kinder statt. Die Kinder wurden in speziellen Einrichtungen, den sog. Kinderfachabteilungen, nach einer eingehenden Beobachtungsphase mit Medikamenten getötet. Im Gegensatz zum Begutachtungsverfahren der „Aktion T4“ sah das Verfahren der „Kinder-Euthanasie“ im Einzelfall die Möglichkeit der Überprüfung der Tötungsentscheidung durch die behandelnden Ärzte vor. Insgesamt wurden 300.000 Menschen durch diese sogenannte „Euthanasie“- Aktionen ermordet.

Aus Respekt vor den Opfern, aus Respekt vor der Wahrheit, aus Respekt vor uns selbst müssen wir an der Auseinandersetzung mit unserer furchtbaren Vergangenheit festhalten. Aber sie sollte uns nicht in dem fatalen Glauben wiegen, dass es damit getan sei – die Aufarbeitung der belasteten Vergangenheit sichert noch nicht den Weg in eine unbelastete Zukunft.
P.S.
Unklar ist, weshalb noch immer am eingeführten, euphemistischen Begriff der „Euthanasie“ festgehalten wird. Ein „Gnadentod“ setzt doch voraus, dass der zu Tötende leidet – und zwar nach außen erkennbar subjektiv leidet. Gerade dieses subjektive Leiden an einer bestimmten Krankheit dürfte vielen, wenn nicht den meisten ermordeten geistig auffälligen oder behinderten Menschen gefehlt haben. 1939 ging es jedoch nicht darum, Leidende zu erlösen, sondern aus dem „gesunden Volkskörper“ “entartete und minderwertige Elemente“ „auszumerzen“. Es trifft den Kern der Sache genauer, wenn von Krankenmord gesprochen wird.