CDU Kleinmachnow

Maximilian Tauscher 25 Jahre konstituierende Sitzung 30.05.1990 Gemeindevertretung Kleinmachnow

Sehr geehrte ehemalige und aktuelle Mitglieder der Gemeindevertretung
Kleinmachnow,

sehr geehrte ehemalige und aktuelle Sachkundige Einwohner,
sehr geehrte am kommunalen Geschehen interessierte Damen und
Herren!

Wir haben allen Grund, heute zu gedenken und zu feiern, denn am 6. Mai
1990 fanden nach der friedlichen Revolution in der DDR erstmals seit
1946, ja eigentlich seit 1933 wieder freie, allgemeine, gleiche, direkte und
geheime Kommunalwahlen statt. Damit begann wieder die kommunale
Selbstverwaltung, die durch unser Grundgesetz und die Verfassung des
Landes Brandenburg gewährleistet wird.
Ein Jahr davor, am 7.Mai 1989 kam es erstmals in der DDR bei der
Auszählung von Kommunalwahlen zu umfangreichen Kontrollversuchen
und zu koordinierter Beobachtung durch Oppositions- und
Umweltgruppen. Außerdem hatten viele DDR-Bürger auf die Benutzung
der Wahlkabinen bestanden und damit das demonstrative „Zettelfalten“
nicht mehr befolgt.
Die darauf nicht vorbereitete SED hielt an den vorher schon festgelegten
„Wahlergebnissen“ fest. In den kontrollierten Auszählungen gab es bis
zu 8 % Nein-Stimmen zur Einheitsliste. Egon Krenz hatte als Wahlleiter erklärt, dass 98.85 % der Wähler zugestimmt hätten. Dies Diskrepanz machte die Wahlfälschung offensichtlich.
Erinnert sei an dieser Stelle an den Befehl Nr. 2 der SMAD vom 10. Juni
1945. Marschall Schukow ordnete die Bildung eines Mehrparteiensystems an. Er befahl, „ die Schaffung und Tätigkeit aller antifaschistischen Parteien zu erlauben, die sich die endgültige Ausrottung der Reste des Faschismus und die Festigung der demokratischen Grundlagen und bürgerlichen Freiheiten in Deutschland zum Ziel setzten.“
Dieser Befehl, enthielt noch einen weiteren zwingenden Vorbehalt: Alle
Parteien mussten bereit sein, in der „Einheitsfront der antifaschistischdemokratischen Parteien“- genannt „Antifa“ oder einfach „Block“zusammenzuarbeiten. Bei allen Beschlüssen des „Antifa“ war
Einstimmigkeit vorgeschrieben. Schon Ende Juli 1945 wurde in Kleinmachnow ein Antifa gegründet, dem angehörten :der Vorsitzende der KPD, Borkamp, der Vorsitzende der SPD, Bose, und Bloch für die CDU, die am 22.Juni 1945 in Kleinmachnow gegründet worden war.

Für den 15. September 1946 hatte die SMAD Gemeinderatswahlen
angesetzt. Nach einem Wahlkampf, der von starken Behinderungen der
nichtkommunistischen Parteien gekennzeichnet war, erzielte
die CDU 75 % der Stimmen und zog mit 23 von 30 Sitzen in den
Gemeinderat ein. Die SED erhielt 7 Sitze. Die CDU stellte mit Friedrich
Gellert auch den Bürgermeister. Wie der frühere KPD-Funktionär Wolfgang Leonhardt berichtete, hatte Walter Ulbricht die Devise ausgegeben: „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten.“

Dann geschah, was noch im Oktober 1989 keiner erwartet hatte.
In der 13.Tagung der 9.Volkskammer am 1.Dezember wurde der
staatspolitische Führungsanspruch der SED aus dem Artikel 1. der
Verfassung gestrichen, eine Forderung der Demo auf dem Alexanderplatz
am 4.November. Wer erinnert sich noch, dass in der Satzung der volkseigenen Betriebe verankert war, dass der Betrieb von der Betriebsparteiorganisation der SED geführt wurde?

Eine der wesentlichen Forderungen der friedlichen demokratischen
Revolution im Herbst 1989 war eben die Wiedereinführung der
demokratischen Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden. An die von Karl Freiherr von und zum Stein mit seiner Nassauer Denkschrift 1806 während der napoleonischen Besatzung begründete Tradition, die konsequent erst in der Weimarer Republik umgesetzt wurde, sollte wieder angeknüpft werden. Die Befreiung von der obrichkeitsstaatlichen Bevormundung war das Ziel.
Am 8.Januar 1990 tagte der Runde Tisch Kleinmachnow in folgender
Zusammensetzung:
Vom Neuen Forum Herr Blasig, Herr Dr. Michelzak und Herr Sander,
für Demokratie jetzt Herr Pfarrer Elliger, für die SDP Herr Wittrien,für die CDU Frau Pregla und Herr Nicksch,
für die NDPD Herr Ecker,
für die LDPD Herr Leschke,
Für DBD Herr Dr. Zschaler,
für die SED/PDS Frau Straubing und
Herr Weber als Bürgermeister der SED/PDS.

Als der Ministerrat der DDR am 1. Februar 1990, 3 Monate nach dem Fall
der Mauer, den Beschluss über „Zielsetzungen, Grundsätze und erste
Maßnahmen zur Durchführung der Verwaltungsreform in der DDR“ gefasst
hatte und damit einer Forderung des Zentralen Runden Tisches
entsprach, waren die rechtlichen Voraussetzungen für demokratische
Kommunalwahl am 6. Mai 1990 eingeleitet worden. Einen Monat danach beschloss dann am 6. März 1990 die - alte - Volkskammer das „Gesetz über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen,  Stadtbezirksverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen“.

Zum Zeitpunkt der Kommunalwahl am 6. Mai 1990, die vom „Rat der
Gemeinde“ in Verbindung mit einer Arbeitsgruppe Wahlen vom Runden
Tisch ebenso vorbereitet wurde wie die 1. freie Volkskammerwahl vom
18.März 1990, gab es noch keine Kommunalverfassung. Diese wurde erst 11 Tage nach der Kommunalwahl, nämlich am 17. Mai 1990 für die gesamte DDR in Kraft gesetzt. Die Regierungskommission für die Vorbereitung und Durchführung der Verwaltungsreform hatte bereits am 6. März 1990 „Rahmenorientierungen für den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltungsorgane“ den Vorsitzenden der Kreise, den Oberbürgermeistern und Stadtbezirksbürgermeistern zugestellt.

Darin heißt es:
“Unter kommunaler Selbstverwaltung ist das Recht der Gemeinden, Städte,
Stadtkreise und Landkreise zu verstehen, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu realisieren. Das Wesen der kommunalen Selbstverwaltung beruht auf der Gebiets- bzw. Verwaltungshoheit, der Personalhoheit, der Finanzhoheit in der Einheit von Haushalts- und Abgabenhoheit, der Planungshoheit sowie Organisationshoheit der Kommunen.

Davon ausgehend sind sie berechtigt, die innere Organisation ihrer Verwaltung, ihren Aufbau und ihren Ablauf in eigener Verantwortung festzulegen. An Stelle des Prinzips der doppelten Unterstellung tritt eine konsequente Selbstverwaltung der Kommunen bei staatlicher Aufsicht und

Trennung der Hoheitsrechte der Ebenen.”

Bisher galt:

Verbindliches Organisations-und Leitungsprinzip der SED und des sozialistischen Staates war der demokratische Zentralismus, wie ihn Lenin 1905 erstmals in die Organisationstheorie und Praxis eingeführt hatte. Alle Grundfragen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens wurden unter Auswertung örtlicher Erfahrungen zentral entschieden. Die Maßnahmen und Beschlüsse der höheren Organe besaßen unbedingte Verbindlichkeit für die unteren Organe .

Nachdem auf der II. Parteikonferenz der SED am 9.Juli 1952 der Aufbau des Sozialismus zur grundlegenden Aufgabe erklärt worden war, beschloss am 23.Juli 1952 die Volkskammer das

“ Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR”. Das bedeutete

- die Abschaffung der Länder,

- die Bildung von 14 Bezirken und

- die Einrichtung von 217 Kreisen.

Otto Grotewohl hatte das Gesetz u.a. mit den Worten begründet:

“Die Länder sind zu einer Barriere auf dem Wege der verwaltungsmäßigen Durchsetzung unserer Politik geworden “

Im Gesetz heißt es :

Der territoriale Wirkungsbereich der örtlichen Organe der Staatsgewalt muss deshalb so bestimmt werden , dass diese Organe die Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus vollauf verwirklichen können. Ich zitiere aus der „Geschäftsordnung der Volksvertretung Kleinmachnow, Kreis Potsdam Land“: „Für die Festigung der Demokratie und den schnelleren Aufbau des Sozialismus ist die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen von großer Bedeutung. Ihre Arbeit muss systematisch und planmäßig vor sich gehen; sie muss sich in den Rahmen der von der Regierung gestellten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesamtaufgaben einfügen und die örtlichen Besonderheiten berücksichtigen.“

Welche Änderungen in der kommunalen Praxis nach den Rahmenorientierungen für den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltungsorgane damit verbunden waren kam im Pkt. 3 ” Zur Aufgabenstellung der kommunalen Verwaltungsorgane” zum Ausdruck:

“Unter Beachtung des Hoheitsrechts der Kommunen, über die Formen des Aufgabenvollzuges im Rahmen der Gesetze selbst zu bestimmen und die dafür erforderlichen Verwaltungsorgane zu bilden, werden folgende Empfehlungen gegeben.“

Generell ist davon auszugehen, dass für die kommunalen Verwaltungsorgane

- wirtschafts- und versorgungsleitende Funktionen entfallen, da diese durch den Markt geregelt werden( in Abhängigkeit von der Dynamik der Wirtschaftsreform und der Spezifik der Bereiche ist mit einer Übergangsperiode zu rechnen);

- völlig neue Anforderungen an ökologische Aufgaben einschließlich des Umwelt-und Naturschutzes anstehen;

- die unmittelbaren Dienst- und Betreuungsleistungen für den Bürger und damit auch der direkte Kontakt mit dem Bürger auf der Ebene der Städte und Gemeinden an Gewicht gewinnen;

- der Charakter der Planung sich völlig verändert, eine Abkehr von bilanzorientierten administrativen Eingriffen stattfindet und sich eine kommunale Rahmenleitplanung entwickelt, für welche die Städte und Gemeinden eigenverantwortlich sind, wobei die Kreise eine koordinierende und unterstützende Funktion ausüben.;

- die Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsaufgaben im Sinne von durch staatliche und kommunale Verwaltung garantierten Bürgerrechten an Bedeutung gewinnen werde;

- eine deutliche Abgrenzung von Verantwortung, Aufgaben, Rechten und Pflichten zwischen Städten und Gemeinden einerseits und den Landkreisen andererseits als gegenwärtig im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen festgeschrieben, erfolgen muss.”

Unser Runder Tisch hatte entsprechend den Rahmenfestlegungen über die Anzahl der Abgeordneten beschlossen, dass die Gemeindevertretung aus 35 Mitgliedern bestehen soll. Bei der Kommunalwahl am 6.Mai 1990 erhielten die CDU 9, die SPD 9, Bü 90 8, die PDS 7, BFD 2 Plätze. Zunächst kamen die neugewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter am 14.Mai zu einer Arbeitsberatung zusammen. Der Leiter der Wahlkommission, Herr Leschke, gab das Wahlergebnis bekannt. Von den 35 gewählten nahmen 28 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie 5 Mitglieder der Wahlkommission teil.

Um die Zeit bis zur konstituierenden Sitzung demokratisch abzusichern, vereinbarten die Fraktionen, einen sogenannten Fünferrat zu bilden, der die Entscheidungsbefugnisse übertragen bekam. Diesem Fünferrat gehörten an:

Herr Blasig, Frau Feuerstake, Herr Weber, Herr Kafidoff, Herr Tauscher.

Die bisherige Verwaltung wurde verpflichtet, selbständig keine Entscheidungen zu treffen.

In der Beratung vom 25.Mai 1990 des Fünferrates stellte u.a. der Leiter des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung des Industriegebietes Stahnsdorf, Teltow, Kleinmachnow, kurz KWV , seine Konzeption zur Umgestaltung der KWV vor, die aber keine Zustimmung fand, da derartige Entscheidungen nicht kurzfristig vor der Konstituierung der GV und ohne Abstimmung mit den Nachbarkommunen getroffen werden können.

Der amtierende Bürgermeister, Herr Weber lud am 22.Mai alle Gewählten zur konstituierenden Sitzung der GV zum Mittwoch, den 30.5.1990 um 14 Uhr in die Aula der Maxim-Gorki-Oberschule in der Förster-Funke Allee ein. Herr Weber schrieb: „ Da uns die Kommunalverfassung erst jetzt vorliegt und dazu Absprachen im Fünferrat erforderlich sind, erhalten Sie den Ablaufplan zu Beginn der Tagung. Ich bitte Sie um Verständnis“.

Wie Sie auf der Einladung zu unserer heutigen Veranstaltung sehen konnten, sah dieser „Ablaufplan“ folgende Tagesordnungspunkte vor:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht der Gemeindewahlkommission

3. Erklärung der Fraktionen

4. Beschluss über die Wahl eines Präsidenten,Vorschläge und Wahl des Präsidenten

5. Beschluss über die Wahl des Präsidiums, Vorschläge und Wahl des Präsidiums

6. Vorschläge zur Wahl des Bürgermeisters und Wahl des Bürgermeisters

7. Beschluss über die Anzahl der zu wählenden Beigeordneten, Vorschläge und Wahl der Beigeordneten

8. Beschluss zur Bildung des Hauptausschusses, der Anzahl der Mitglieder, Vorschläge und Beschlussfassung

9. Auftrag an das Präsidium der Gemeindevertretung zur Erarbeitung der Geschäftsordnung(Entwurf)

10.Beschluss zur Durchführung der 2.Tagung der Gemeindevertretung am 20.Juni 1990 um 17 Uhr

Zu TOP 1: Als älteste Abgeordnete eröffnete Frau Schiemann, PDS die Tagung und begrüßte die Anwesenden.

Zu TOP 2: Der Vorsitzende der Gemeindewahlkommission gab den Bericht, verkündete die Gültigkeit der Wahl und dass alle gewählten Abgeordneten die Wahl angenommen haben

Zu TOP 3: Ein Sprecher gab folgende Erklärung ab: “ Hiermit erkläre ich im Namen der Fraktionen SPD,CDU,Bund freier Demokraten und Bü90 , dass die Mitglieder der Fraktionen zu keiner Zeit Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für nationale Sicherheit gewesen sind und keine Tätigkeit für die o.g. Institutionen ausgeübt haben.”

Zu TOP4 Zum Präsidenten wurde Herr Tauscher, CDU gewählt.

Zu TOP 5 Als Stellvertreter des Präsidenten wurden Herr Reckling, SPD und Herr Dr. Casperson, Bü90 gewählt.

Zu TOP 6 Herr Dr. Nitzsche, SPD wurde zum Bürgermeister gewählt.

Zu TOP 7 Entsprechend dem von der Bezirksregierung erarbeiteten Empfehlungen wurden 8 Beigeordnete gewählt, die jeweils einem Dezernat zugeordnet waren. 5 davon sollten hauptamtlich tätig sein:

von der SPD :

Herr Zyprian, Dezernat VI, Bau-und Wohnungsverwaltung, Herr Kafidoff, Dezernat VIII, Verwaltung,Kommunalplanung, Gewerbeamt, Umweltschutz

vom Bü90:

Herr Blasig, Dezernat I, Hauptverwaltung und stellvertretender Bürgermeister

Herr Dietrich, Dezernat IV, Bildung, Kultur,Tourismus

vom BFD:

Herr Ecker, Dezernat II, Finanzverwaltung

ehrenamtlich sollten tätig sein:

von der CDU:

Frau Breitner, Dezernat V, Sozial- und Gesundheitsverwaltung

Herr Eggert, Dezernat VII, Verwaltung der Stadtwirtschaft

vom Bü90:

Herr Dr. Michelczak,Dezernat III, Rechts-,Sicherheits- und Ordnungsverwaltung Diese Struktur und Zuständigkeit wurde 1992 geändert, als die Trennung von Amt und Mandat durchgesetzt wurde.

Zu TOP 8:

Als Mitglieder des Hauptausschusses wurden entsprechend der Mandatsverteilung einstimmig gewählt:

Fraktion SPD: Herr Dr.Nitzsche, Herr Schönemann,

Fraktion CDU: Herr Heinze und Herr Späth,

Fraktion Bü90: Herr Dr. Müller,

Fraktion PDS: Herr Weber
 

Der Präsident nimmt mit beratender Stimme an den Beratungen des Hauptausschusses teil. Die Bildung weiterer Ausschüsse erfolgt auf der nächsten Tagung.

Zu TOP 9: Die Abgeordneten beauftragten das Präsidium den Entwurf einer Geschäftsordnung zu erarbeiten

In der ersten Wahlperiode, die bis zum 5.Dezember 1993 dauerte, hat die GV wesentliche Entscheidungen getroffen, wie die Entwicklung des Wohngebietes Stolper Weg zur Entspannung der sozialen Konflikte aufgrund der vermögensrechtlichen Regelungen, aber auch die Umgestaltung des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung des Industriegebietes und Ausgliederung des Bereichs für die Gemeinde Kleinmachnow zur Gewog Kleinmachnow, oder die planungsrechlichen Grundlagen für eine verantwortliche Bebauung Kleinmachnows.Die kommunale Selbstverwaltung hat in den 25 Jahren praktische Demokratie gestaltet. An die Schwierigkeiten des Anfangs denkt kaum noch jemand. Jedoch gilt, wie auch im menschlichen Leben: Man steht immer vor der Aufgabe, sein Wissen entsprechend zu erweitern und sich in seinem Engagement den Erfordernissen der Zeit zu stellen.

Unsere Gemeinde Kleinmachnow ist in der Zahl der Einwohner seit 1990 gewachsen und hat jetzt den Stand von 1958 überschritten. Die vielen zugezogenen Familien brachten und bringen ihre Lebenserfahrung aber auch ihre Demokratie-Erfahrung zur Entwicklung unseres Gemeinwesens ein. Für diese „Neubürger“ sind sicher die Mühen des Anfangs und beim Abbau des Entwicklungsstau´s schwer  nachzuvollziehen.

Viele von Ihnen werden die folgende Grafik kennen: Ein Schmied formt mit kräftigen Schlägen eine Pflugschar aus einem Schwert. Doch nicht alle werden wissen, dass dieses wichtige Symbol der Friedensbewegung in der DDR als Aufnäher von Herbert Sander aus Kleinmachnow  geschaffen wurde, der sich als Mitbegründer des Neuen Forums in Kleinmachnow aber auch als Sachkundiger Einwohner in der ersten GV engagierte.
 

An dieser Stelle möchte ich allen danken, die seit 1990 ehrenamtlich tätig waren und jener gedenken, die schon verstorben sind. Damit haben sie und ihre Familien, die diesen Dienst mitgetragen haben, einen unverzichtbaren Beitrag für das gedeihliche Zusammenleben der Einwohner Kleinmachnows geleistet. Lassen Sie uns weiterhin in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen in Achtung vor einander gemeinsam nach Wegen suchen, um „der Stadt Bestes“ zu erreichen!