Ergänzungen zum Bebauungsplan-Verfahren am Stahnsdorfer Damm
Angelika Scheib, CDU-Fraktion und Stellvertretende Vorsitzende des Bauausschusses schlug die nachfolgenden Änderungen zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-004-2 "Stahnsdorfer Damm 19" vor, welche im Bauausschuss mit großer Mehrheit zur Sitzung der an kommenden Donnerstag stattfindenden Gemeindevertretung empfohlen wurden.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf folgenden Punkten:
In Abhängigkeit zu dem vorgestellten Entwurf ist die Gebäudehöhe zu wählen, die sich ausdrücklich dem Bestand unterordnen soll.
Die Ausdehnung und damit Grundfläche des neuen Beherbergungsgebäudes ist auf Verträglichkeit zu prüfen. Eine genaue Vorgabe wird dazu nicht gemacht, der Entwurf soll eine vernünftige und verträgliche Abwägung zwischen dem Schutz des landschaftsbezogenen Standortes und einem vernünftigem, wirtschaftlichen Betreiberkonzept liefern.