Grundsteuerreform in Kleinmachnow
Die bereits 2019 verabschiedete Grundsteuerreform tritt in ihre heiße Phase.
Ab 1. Juli 2022 sind alle Kleinmachnower Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen zur Abgabe einer Steuererklärung bis spätestens 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Die Finanzverwaltung ermittelt dann neue Grundsteuerwerte, die ab 1. Januar 2025 der Grundsteuerfestsetzung zugrunde gelegt werden. Die CDU hat in Kleinmachnow frühzeitig dafür Sorge getragen, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral umgesetzt wird. Im weiteren Verfahren werden wir genau darauf achten, dass der von uns herbeigeführte Beschluss zur Einführung einer Grundsteuerbremse auch durchgesetzt wird.
Dr. Martin Vosseler:
"Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018, wonach die bisher für die Grundsteuer maßgeblichen historischen Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Verzerrungen führen und deshalb verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Neubewertung nach aktuellen Grundstückswertverhältnissen beschlossen. Angesichts erheblicher Wertsteigerungen der Kleinmachnower Grundstücke insbesondere seit der Deutschen Einheit ist mit deutlich höheren Steuerbemessungsgrundlagen zu rechnen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinde durch Absenkung des kommunalen Hebesatzes gegensteuert und eine übermäßige Belastung der Kleinmachnower Bürger und Bürgerinnen verhindert."
Dazu Dr. Uda Bastians-Osthaus, Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Kleinmachnow:
„Das Bundesverfassungsgericht wollte mit seinem Urteil mehr Steuergerechtigkeit erreichen. Das darf aber nicht zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür führen. Deshalb haben wir schon 2019 eine Grundsteuerbremse für Kleinmachnow vorgeschlagen, die von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen wurde: Rechtzeitig zum Inkrafttreten der Reform 2025 sind die Grundsteuerhebesätze in Kleinmachnow so anzupassen, dass die Aufkommenswirkungen infolge der Grundstücksneubewertungen insgesamt ausgeglichen werden. Dadurch lässt sich zwar nicht ausschließen, dass einzelne Steuerpflichtige zukünftig etwas mehr und andere weniger als bisher bezahlen müssen – in der Summe kommt es jedoch nicht zu einer Mehrbelastung. Davon profitieren neben Grundstückeigentümern übrigens auch Mieter und Mieterinnen, da die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten weiterverrechnet wird. Die Bürger und Bürgerinnen Kleinmachnows können sich darauf verlassen, dass die CDU am Ball bleibt und für die Einhaltung der Grundsteuerbremse sorgen wird.“